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U-Untersuchungen U1 bis J2 im Überblick: Termine, Zeitfenster, Vorbereitung

Zuletzt aktualisiert: 2. Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

In Deutschland haben Kinder Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen von der U1 bis zur U9 (inklusive U7a) sowie die Jugenduntersuchung J1 zwischen 12 und 14 Jahren. Zeiträume und Inhalte legt die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fest; alle diese Untersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Dazu kommen U10, U11 und J2 als Zusatzleistungen, die nur manche Kassen übernehmen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bärchenwohl ist kein Medizinprodukt. Bei Fragen zur Gesundheit deines Kindes wende dich an deine Kinderarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 — in Notfällen ruf sofort den Notruf 112.

Welche U-Untersuchungen gibt es und wann finden sie statt?

Die folgende Tabelle zeigt alle Untersuchungen mit ihren Zeitfenstern laut Kinder-Richtlinie des G-BA und den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sowie von kindergesundheit-info.de (BZgA):

UntersuchungZeitfensterSchwerpunkte
U1Unmittelbar nach der GeburtErstuntersuchung: Atmung, Herzschlag, Reifezeichen — Erkennen sofort behandlungsbedürftiger Zustände
U23.–10. LebenstagGründliche Untersuchung der Organe, erweitertes Neugeborenen-Screening, Hörscreening
U34.–5. LebenswocheGedeihen, Reflexe, Trinkverhalten, Ultraschall der Hüfte
U43.–4. LebensmonatMotorik, Nervensystem, Sinnesorgane, Impfberatung
U56.–7. LebensmonatBeweglichkeit, Koordination, Greifen, Sehen und Hören
U610.–12. LebensmonatAltersgemäße Entwicklung, Organe, Sinnesorgane, Beginn des Stehens und Laufens
U721.–24. LebensmonatSprechen und Verstehen, Motorik, soziales Verhalten
U7a34.–36. LebensmonatSprachentwicklung, frühes Erkennen von Sehstörungen, Sozialverhalten
U846.–48. LebensmonatSprache, Aussprache, Verhalten, Beweglichkeit, Zähne
U960.–64. LebensmonatLetzte Vorsorge vor der Schule: Motorik, Sprache, Hör- und Sehvermögen
U10 Zusatz7–8 JahreGrundschul-Check: Schulleistungs- und Verhaltensauffälligkeiten (nicht alle Kassen zahlen)
U11 Zusatz9–10 JahreSchulleistungen, Medien- und Bewegungsverhalten (nicht alle Kassen zahlen)
J112–14 JahreJugenduntersuchung: körperliche und seelische Entwicklung, Pubertät, Impfstatus — reguläre Kassenleistung
J2 Zusatz16–17 JahreAbschluss der Pubertätsentwicklung, Haltung, Berufswahl-Beratung (nicht alle Kassen zahlen)

Details zu U10, U11 und J2 erklärt das BZgA-Portal in einem eigenen FAQ auf kindergesundheit-info.de.

Warum sind die Zeitfenster wichtig?

Weil jede Untersuchung auf einen bestimmten Entwicklungsschritt zugeschnitten ist — die U7 prüft zum Beispiel gezielt das Sprechen rund um den zweiten Geburtstag. Die Kinder-Richtlinie legt deshalb für jede Untersuchung einen Zeitraum und zusätzliche Toleranzgrenzen fest; innerhalb dieser Grenzen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Vereinbare Termine am besten früh im Zeitfenster — dann bleibt Spielraum, falls dein Kind am Termin krank ist und die Untersuchung verschoben werden muss.

Wie bereitest du dich auf eine U-Untersuchung vor?

Mit drei Dingen in der Tasche und ein paar Notizen bist du gut vorbereitet:

Was gilt in Österreich und der Schweiz?

In Österreich übernimmt der Eltern-Kind-Pass (bis Ende 2023 „Mutter-Kind-Pass“) diese Rolle: ein kostenloses Untersuchungsprogramm für die Schwangerschaft und für Kinder bis zum Schulalter, dokumentiert im gleichnamigen Pass. Die Teilnahme an den ersten Untersuchungen ist zudem Voraussetzung für das volle Kinderbetreuungsgeld. Details findest du auf dem öffentlichen Gesundheitsportal gesundheit.gv.at.

In der Schweiz gibt es kein einheitliches staatliches Programm wie die deutsche Kinder-Richtlinie. Kinderärztinnen und Kinderärzte führen Vorsorgeuntersuchungen nach den Empfehlungen der Fachgesellschaft pädiatrie schweiz durch, die dafür Checklisten für die zentralen Altersstufen herausgibt; die Kosten laufen über die obligatorische Grundversicherung.

Termine im Blick behalten: Bärchenwohl erinnert dich an die anstehenden U-Untersuchungen im richtigen Zeitfenster — für Deutschland, Österreich und die Schweiz — und hält daneben als digitales Fiebertagebuch fest, was zwischen den Terminen passiert ist. Start: Sommer 2026. Trag dich auf die Warteliste ein.

Häufige Fragen

Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

Eine bundeseinheitliche gesetzliche Pflicht gibt es nicht — die U-Untersuchungen sind ein Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Bundesländer haben aber Einladungs- und Meldesysteme, und teils wird ein Nachweis der Teilnahme erwartet, etwa bei der Kita-Anmeldung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Was passiert, wenn wir ein Zeitfenster verpasst haben?

Sprich so schnell wie möglich mit eurer Kinderarztpraxis. Die Kinder-Richtlinie des G-BA sieht für jede Untersuchung zusätzlich Toleranzgrenzen vor, innerhalb derer die Krankenkasse die Kosten weiterhin übernimmt. Auch danach lässt sich die Untersuchung oft noch nachholen — kläre die Kostenfrage dann vorab mit deiner Krankenkasse.

Zahlt die Krankenkasse auch U10, U11 und J2?

Nicht automatisch. U10, U11 und J2 sind keine Leistungen nach der Kinder-Richtlinie des G-BA, sondern zusätzliche Vorsorgen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen sie als freiwillige Zusatzleistung, andere nicht — frag am besten vorher bei deiner Kasse nach.

Was ist das gelbe U-Heft?

Das gelbe Kinderuntersuchungsheft bekommst du nach der Geburt. Darin dokumentiert die Kinderarztpraxis die Ergebnisse aller U-Untersuchungen — von der U1 bis zur U9. Bring es zu jedem Vorsorgetermin mit, zusammen mit der Versichertenkarte und dem Impfausweis.

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